LAUX Orthopädie-Schuhtechnik
So individuell wie Ihre Füße!


Sind Sie Sicher?

Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher!


Einlagen und Anpassungen für Ihre Arbeits- und Sicherheitsschuhe

auch, und gerade während des Arbeitsalltags sind Ihre Füße hohen Belastungen ausgesetzt und verdienen daher erhöhte Aufmerksamkeit


Versorgungen gemäß DGUV 112-191 (BGR 191)

In der seit Januar 2007 gültigen Berufsgenossenschaftlichen Regelung BGR 191 ist die Benutzung von Fußschutz neu geregelt. Sie beinhaltet die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Durch die Fusion der Berufsgenossenschaften und der öffentlichen Unfallversicherungsträger ändert sich die alte Bezeichnung BGR 191 in DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) 112-191.


Nach der aktuellen DGUV 112-191:

 

  • erlischt die Baumusterprüfung der Arbeitsschutzschuhe so bald private Einlagen eingelegt oder Veränderungen/Zurichtungen ohne entsprechende Baumusterprüfbescheinigung an den Schuhen durchgeführt werden.
  • Arbeitgeber sind gegebenenfalls haftbar, wenn Sie die DGUV 112-191 missachten.
  • Arbeitnehmer verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie private Einlagen in beruflich genutzten Sicherheitsschuhen verwenden.

 

Anpassungen (Schuhzurichtungen) bei Arbeits- und Sicherheitsschuhen

Wie auch beim Anpassen von Konfektionsschuhen, können Ihre Arbeitsschuhe entsprechend Ihrer Fußprobleme geändert werden. In diesem Fall wird Ihr vorhandener Schuh so verändert, dass Ihre Probleme gemindert oder beseitigt werden. So kann zum Beispiel der Schuh im Sohlenbereich erhöht, oder etwa eine Abrollhilfe angebracht werden.




Welche Schuhe können geändert, oder mit Einlagen versehen werden?

Da Ihre Sicherheitsschuhe einer Baumusterprüfung (ähnlich dem TÜV Ihres Autos) unterliegen, dürfen nur speziell geprüfte und ausgezeichnete Schuhe verändert, oder mit speziell geprüften Einlagen versehen werden. Bitte lassen Sie sich von uns diesbezüglich beraten, bevor Sie Schuhe kaufen oder von Ihrem Betrieb erhalten.


Wer übernimmt die Kosten?
Da die gesetzliche Krankenversicherung nicht für derartige Sicherheitsschuhe aufkommt, gelten hierfür andere Kostenerstattungsregeln als für private Einlagen und Schuhe.

Sofern Ihr Arbeitgeber nicht für die Einlagen in Ihren Sicherheitsschuhen aufkommt, sollten Sie einen Antrag bei der Arbeitsagentur (bis 15 Jahre Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung) oder bei der Rentenversicherung beantragen. Bei vorangegangenen Arbeitsunfällen ist Ihre möglicherweise die Berufsgenossenschaft zuständig. 


Antragstellung:

Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie diese zusammen mit einem Kostenvoranschlag, den wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung stellen, an den entsprechenden Kostenträger. Wenn wir dies bisher als Dienstleistung für Sie übernommen haben, so beachten Sie bitte aus Datenschutz-rechtlicher Sicht: bei den Angaben in den Anträgen handelt es sich stets um Daten aus „Ihrem Berufsleben“, das Teil Ihrer Privatsphäre ist. Aus diesen Gründen sollten Sie diese Daten nicht leichtfertig offenlegen, weder uns gegenüber noch durch den Versand über E-Mail etc. 


Antragsformulare:

Arbeitsagentur:

(Beitragszahlung weiter als 15 Jahre in die Rentenversicherung)

  • Merkblatt 12 Informationen der Bundesagentur für Arbeit
    des Weiteren benötigen Sie:
  • 1 Rezept eines Facharztes (Orthopäden, Chirurgen)/ Befundbericht
  • Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers
  • Kostenvoranschlag von uns ggf. Vergleichskostenvoranschlag


Deutsche Rentenversicherung Rheinland

(Beitraggszahlungen in die Rentenversicherung mehr als 15 Jahre)

Die nachfolgenden Formulare werden bei der deutschen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz eingesetzt. (Bitte beachten Sie, dass in anderen Bundesländern unter Umständen andere Vorgehensweisen und Formulare gelten können. Mindestbeitragszahlung zur Rentenversicherung von 15 Jahren ist erforderlich!


Informationsblatt der Rentenversicherung:

  • G4220    Informiert ausführlich über benötigte Formulare sowie weitere Dokumente für die jeweiligen Versorgungen.
  • G0132   Informationen zur Kostenübernahme


Erstantrag:

  • G0100    Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag RLP
  • G0133     Anlage zum Antrag. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • G0134     Notwendigkeitsbescheinigung des Arbeitgebers zum Tragen von Fußschutz

des weiteren benötigen Sie:

  • 1 Rezept eines Facharztes (Orthopäden, Chirurgen)/ Befundbericht
  • Kostenvoranschlag von uns


Folgeantrag: (Voraussetzung: keine Veränderung von Arbeitgeber und Arbeitsplatz)

des Weiteren benötigen Sie:

  • 1 Rezept eines Facharztes (Orthopäden, Chirurgen)/ Befundbericht
  • Kostenvoranschlag von uns


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